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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Trainingsbedingungen

 

(Stand August 2015)

 

1. Der Trainer ist nicht verpflichtet, das Fahrsicherheitstraining persönlich zu leiten, es können auch andere Personen damit beauftragt werden, die für diese Aufgabe qualifiziert sind. Insbesondere bei Gruppentraining besteht kein Anspruch darauf, dass der Trainer ständig im Fahrzeug des Teilnehmers mitfährt.

 

2. Falls das Fahrsicherheitstraining wegen Verhinderung des Trainers ausfällt, wird der Teilnehmer so frühzeitig wie möglich darüber informiert und mit ihm einen Ersatztermin vereinbart. Des weiteren behalten wir uns eine Absage eines Termins bis 7 Tage vorher ausdrücklich für den Fall vor, dass sich nicht genügend Teilnehmer zu dem Termin angemeldet haben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin mit den Teilnehmern vereinbart. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung besteht nicht. Den Ersatz seiner Aufwendungen für die Anfahrt kann der Teilnehmer nur verlangen, wenn er nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wurde. Alle etwaigen Ansprüche des Teilnehmers sind der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung begrenzt.

 

3. Falls das Fahrsicherheitstraining wegen Verhinderung des Teilnehmers ausfällt, wird er den Trainer so frühzeitig wie möglich darüber informieren und mit ihm einen Ersatztermin vereinbart. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung besteht nicht. Den Ersatz seiner Aufwendungen für die Anfahrt kann der Trainer nur verlangen, wenn er nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informiert wurde. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zur Absicherung des Ausfallrisikos.

 

4. Fällt das Fahrsicherheitstraining aufgrund höherer Gewalt, wegen der Einflußnahme Dritter (Streckensperrungen etc.) oder aus anderen wichtigen Gründen aus, wird ein Ersatztermin vereinbart. Gegenseitige Ansprüche wegen des ausgefallenen Termins sind ausgeschlossen. Endet das Fahrsicherheitstraining aufgrund solcher Umstände früher als vorgesehen, ist jedoch die Trainingsleistung schon überwiegend erbracht, sind eine Minderung der Vergütung und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Ansonsten wird in solchen Fällen ebenfalls ein Ersatztermin vereinbart.

 

5. Ungünstige Witterungsbedingungen sind kein wichtiger Grund für den Ausfall oder die vorzeitige Beendigung des Fahrsicherheitstrainings. Wird dem Teilnehmer aufgrund seines Verhaltens oder wegen des Zustandes seines Fahrzeuges vom Streckenbetreiber oder anderen Befugten die Fortsetzung der Trainingsfahrten untersagt, kann er deswegen keine Ansprüche gegenüber dem Trainer geltend machen.

 

6. Der Trainer kann den Teilnehmer jederzeit vom weiteren Fahrsicherheitstraining ausschließen, wenn er feststellt, dass eine der Voraussetzungen für die Teilnahme nach dem Trainingsvertrag nicht oder nicht mehr vorliegt. Das gilt ebenso, wenn der Teilnehmer die verbindlichen Anweisungen des Trainers nachhaltig nicht beachtet oder durch Missachtung von Vorschriften oder Anweisungen für sich oder andere eine akute Gefahrenlage herbeiführt. In einem solchen Fall sind die (anteilige) Rückzahlung der Vergütung und sonstige Ansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen.

 

7. Die Vereinbarung eines Ersatztermins erfolgt dadurch, dass der Trainer dem Teilnehmer drei Ersatztermine nennt, unter denen der Teilnehmer auswählen kann. Wählt der Teilnehmer keinen dieser Termine aus oder sagt er den gewählten Ersatztermin erneut ab, ist der Trainer nicht mehr zum nochmaligen Angebot seiner Leistung oder zur Rückzahlung der Vergütung verpflichtet.

 

8. Der Trainer kann das Fahrsicherheitstraining jederzeit auch ohne wichtigen Grund absagen oder vorzeitig beenden und dem Teilnehmer die Vergütung zurückzahlen. In diesem Fall sind alle weitergehenden Ansprüche des Teilnehmers ausgeschlossen.

 

9. Dem Teilnehmer steht es jederzeit auch ohne wichtigen Grund frei, das Fahrsicherheitstraining abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Erfolgt die Absage mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin, wird lediglich ein Anteil von 25% der Vergütung einbehalten oder eingefordert. Erfolgt die Absage später, aber mindestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin, werden 50 % der Vergütung einbehalten oder eingefordert, bei einer noch späteren Absage 75%. Bei einer Absage am vereinbarten Tag oder einer vorzeitigen Beendigung nach Beginn des Fahrsicherheitstrainings, ist eine Rückzahlung ausgeschlossen. Aus unvorhergesehenen Ereignissen während des Fahrsicherheitstrainings wie Unfall oder Krankheit ist kein Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung abzuleiten, auch wenn das Fahrsicherheitstraining nicht fortgesetzt werden kann.

 

10. Für alle online gebuchten Trainings und Gutscheine gilt eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Buchung/Bestellung ohne Angabe von Gründen. Im Fall des Widerrufs behalten wir 5% des Betrages als Transaktionsgebühr ein.

 

11. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei sämtlichen von uns durchgeführten Veranstaltungen um Fahrsicherheitstrainings handelt, bei denen es nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht, sondern um die Verbesserung von Fahrsicherheit und Fahrkönnen. Rundenzeiten werden nicht gemessen. Die Teilnehmer sind zur defensiven Fahrweise angehalten. Für unsere Aussagen über den Versicherungsschutz der Teilnehmerfahrzeuge auf Rennstrecken übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifelsfall fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung schriftlich nach.

 

12. Verwendung von Bildern und Videos: Wir behalten uns vor, von uns erstellte Bilder und Videos von den Fahrsicherheitstrainings in sozialen Netzwerken (Z.B. Facebook) zu nutzen, wenn der Teilnehmer nicht ausdrücklich widerspricht. Namen von Teilnehmern werden nicht genannt und Kfz-Kennzeichen von Teilnehmerfahrzeugen werden hierbei unkenntlich gemacht.

 

13. Veranstaltungen die vor 16:00 Uhr enden gelten dennoch als Ganztagestraining, wenn die geplante Netto-Fahrzeit mindestens 3 Std. beträgt. Egal ob mit Gruppeneinteilung über den Tag verteilt oder am Stück. Kommt es infolge unfallbedingter Streckensperrungen oder höherer Gewalt zu Verkürzungen der Fahrzeit liegt das im Risiko des Teilnehmers und berechtigt nicht zu einer Kürzung des gezahlten Entgeltes.

 

14. Die vorstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Trainingsvertrages und für beide Seiten verbindlich. Sollte eine der Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Trainingsvertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bedingung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der Vereinbarung insgesamt entspricht. Mit Ihrer Online-Buchung und Zahlung erkennen Sie diese Bedingungen an.

 

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen unseres allgemeinen Geschäftsbetriebes personenbezogene Daten gespeichert werden. Das betrifft Teilnehmerdaten und Daten von Anfragenden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht! Ausnahme: Bei der Zusammenarbeit mit Partnerveranstaltern, die eine Rennstrecke angemietet haben werden die Anmeldedaten den Partnerveranstaltern mitgeteilt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte durch diese Partnerveranstalter ist ausgeschlossen!

 

Persönlichkeitsrechte

Sollten wir Sie auf einem unserer Bilder abgebildet haben und Sie sind damit nicht einverstanden, lassen Sie es uns bitte sofort wissen. Selbstverständlich machen wir Sie entweder auf dem Bild unkenntlich oder entfernen das Bild gänzlich. Selbstverständlich respektieren wir Ihre Persönlichkeitsrechte.